Im Alltag dienen Feuerwehraufzüge als normale Personen- oder Lastenaufzüge, im Brandfall bleiben sie betriebsbereit und ermöglichen Feuerwehrleuten einen schnellen Zugangsweg zum Brandherd bzw. einen schnellen Rettungsweg bei der Evakuierung von Personen.
Im Brandfall sind Feuerwehraufzüge ausschließlich zur Nutzung durch die Feuerwehr vorgesehen.
Einsatzorte sind Flughäfen, Krankenhäuser, Sonderbauten und Hochhäuser in denen Feuerwehraufzüge nach Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) bzw. den Hochhaus-Richtlinien der Bundesländer vorgeschrieben sind.
Sicherheitstechnische Anforderungen an Feuerwehraufzüge sind grundsätzlich in der Aufzugsrichtlinie EN 81-72 geregelt. Viele regionale Brandschutzbehörden in Deutschland haben allerdings ihre eigenen spezifischen Anforderungen, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen und die teilweise von der Norm abweichen.
Unser empfohlener Ansatz für die Planung von Projekten mit Feuerwehraufzügen
Allgemeine Anforderungen an Feuerwehraufzüge
Feuerwehraufzüge müssen in Übereinstimmung mit der EN 81-20 ausgelegt sein und die zusätzlichen Anforderungen der Norm EN 81-72 erfüllen (Schutz-, Steuer-, Signaleinrichtungen).
Finden weitere Sicherheitsregeln aus der Normenreihe EN 81 Anwendung, müssen diese ebenfalls erfüllt werden:
EN 81-70 – Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen
EN 81-71 – Schutzmaßnahmen gegen mutwillige Zerstörung
Bedientableaus für Feuerwehraufzüge
Präsentationsfolien aus dem Feuerwehraufzug Webinar Teil 1 - Bedientableaus für Feuerwehraufzüge
Feuerwehr-Kommunikationssystem
Präsentationsfolien aus dem Feuerwehraufzug Webinar Teil 2 - Feuerwehrkommunikationssystem
Videoaufzeichnung des Webinars "Feuerwehraufzüge"
Feuerwehraufzüge
In diesem Webinar setzen wir uns mit Feuerwehraufzügen auseinander. Neben den Anforderungen, die sich aus der Aufzugsnorm EN 81-72 ergeben sind hier auch, zum Teil von der Norm abweichende Anforderungen der jeweiligen lokalen Feuerwehr zu berücksichtigen.